Aus einem Guss
Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen fast immer Wechselwirkungen; oft sind die Rechtsbereiche untrennbar miteinander verwoben. Die Umgestaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die Gründung oder der Kauf von Gesellschaftsanteilen sind einige Beispiele hierfür. Auch bei der Aufnahme oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern ist das Zivilrecht die Basis für Entscheidungen. Von der Firmenanfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bis zur Eintragung im Handelsregister – wir sind an Ihrer Seite.
Aufgrund der jahrelangen intensiven interprofessionellen Zusammenarbeit bieten wir maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand. Steuerrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen werden gegeneinander abgewogen – ohne vermeidbare Informationsverluste und Konkurrenzdenken.
Die hier relevanten Bereiche:
- Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Güterrecht
- Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
- ertragsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
sind eingeschlossen.
Die menschliche Dimension des Themas „Unternehmensnachfolge“ wird bei uns nicht vernachlässigt, sondern dominiert im Gegenteil die Beratung. Der Familienfrieden und die Absicherung des Unternehmensübergebers oder –verkäufers sind hier wichtiger als die rein steuerrechtlichen Aspekte.
Auch die folgende Rechtsgebiete gehören zu unserem Tätigkeitsfeld
- Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
- Güterrecht
- Erbrecht
- Unternehmensnachfolge